Informationen


HEILMITTELVERORDNUNG

 

Eine logopädische Therapie kann von folgenden Ärzten verschrieben werden: 

 

  • Kliniken
  • Kinderärzte
  • Hausärzte
  • HNO – Ärzte,
  • Phoniater
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Neurologen

 

Das Rezept

 

  • Innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung sollte der erste Termin liegen, die weiteren Therapieintervalle sollten 10 Tage nicht überschreiten.
  • Sollten Sie während der Behandlung die Krankenkasse wechseln, so teilen Sie es bitte vorher mit. Sie laufen sonst Gefahr, Behandlungen selbst zahlen zu müssen.
  • Privatpatienten benötigen ein Privatrezept für eine logopädische Behandlung.

 

Therapieeinheit

 

  • Es werden je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet.
  • Die Therapie findet in der Regel 1-2 mal pro Woche statt.

 

Erste Stunde

 

  • In der ersten Stunde findet das Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu mir in die Praxis gekommen sind und welche Wünsche und Erwartungen Sie an die Therapie haben. Anschließend werden Untersuchungen und Testungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt.

 

Kosten / Zuzahlungen

 

  • Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist kostenfrei, das heißt, Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung vollständig. Erwachsene tragen laut Gesetz 10% der Behandlungskosten selbst, wenn sie nicht ausdrücklich davon befreit sind. Außerdem sind 10,- € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten.

 

Häusliche Übungen

 

  • Der Erfolg der Therapie ist wesentlich abhängig von der Mitarbeit und Motivation des Patienten. Die Kooperation zwischen Patient und Therapeut ist ein wichtiger Bestandteil, um das Erlernte in der Therapie auch im Alltag umsetzen und gut integrieren zu können. Bei nicht ausreichender Zusammenarbeit kann der Therapieerfolg unzureichend sein.

 

Absagen

 

  • Absagen sind generell telefonisch möglich. Bitte sagen Sie nur in dringend notwendigen Fällen die vereinbarten Termine ab, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Für notwendige Absagen steht Ihnen jederzeit (auch am Wochenende!) die Telefonnummer 0173 94 27 006 zur Verfügung.

Privatpatienten

 

Merkblatt für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte 

 

Hinweise zur Abrechnung privattherapeutischer Leistungen

 

Sehr geehrte Patientin,

sehr geehrter Patient,

 

als Privatpatient stehen Ihnen alle Möglichkeiten der ärztlichen Therapie offen. Die Berechnung des Honorars erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Gebührenordnung regelt die Rechnungslegung des Arztes/Logopäden, die Beihilfevorschriften regeln die Erstattungsansprüche des Beihilfeberechtigten gegenüber seinem öffentlich - rechtlichen Dienstherrn. Private Versicherungsbedingungen und Beihilfevorschriften haben keine Wirkung gegenüber dem Arzt/Logopäden. Sie begründen keine Pflichten des Arztes/Logopäden gegenüber der Beihilfestelle bzw. der Privaten Krankenversicherung.

 

Diese Gebührenordnung sieht vor, dass die Berechnung der Leistung entsprechend dem Zeitaufwand 

der Schwierigkeit und den Umständen der Behandlung mit einem Multiplikator zwischen 1,0 bis 3,5 erfolgt. Im Allgemeinen werden durchschnittliche Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz berechnet. 

 

Die Vergütung der Leistung in meiner Praxis orientiert sich an den derzeit geltenden Tarifen der vdek (Ersatzkassen) und der RVO (Primärkassen) für Logopäden. 

 

Ihre Erstattungsansprüche

 

Eine Erstattung der entstandenen Behandlungskosten erfolgt nach den Beihilfevorschriften bzw. den abgeschlossenen Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung. 

Bitte erörtern Sie die Kostenübernahme der Behandlung zu Beginn der Therapie mit dem Versicherungsunternehmen. Manche Versicherungen übernehmen die Kosten einer Behandlung nicht im vollen Umfang, d.h. der privat versicherte Patient muss damit rechnen, dass er seine Aufwendungen nicht voll erstattet bekommt.

 

Auch bei privat versicherten Patienten sind die Versicherungsbedingungen kein Maßstab für die ärztliche Rechnung. Den somit entstehenden Differenzbetrag übernimmt der Patient.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung und/oder Beihilfestelle, um zu erfahren, was in Ihrem Fall vertraglich nicht abgedeckt ist - denn daraus können Restkosten für Sie entstehen.

 

Private Krankenversicherungsunternehmen erstatten Kosten nach ihren Versicherungsbedingungen. Der Patient kann wählen, in welchem Ausmaß er sein Krankheitsrisiko absichert. Auch bei privat versicherten Patienten sind die Versicherungsbedingungen kein Maßstab für die logopädische Rechnung.

Häufig werden auch beim Privatversicherten Teile des Rechnungsbetrages nicht erstattet.

 

Zahlungsanspruch

 

Mit der Zusendung der Rechnung – und nicht erst nach Abwicklung des Kostenerstattungsverfahrens mit ihrer Privatversicherung oder Ihrer Beihilfestelle - ist die Honorarforderung Ihres Therapeuten fällig. Ihr Therapeut hat Anspruch auf unverzügliche Begleichung seiner Liquidation, insbesondere wenn Sie bedenken, dass er für eventuell in Ihrem Behandlungsfall entstandenen Material - und Laborkosten in Vorlage treten muss.

 

Der Zahlungsanspruch des Therapeuten entsteht auch dann, wenn im Einzelfall das gewünschte Behandlungsergebnis sich nicht eingestellt haben sollte. Dies ergibt sich aus der rechtlichen Einordnung des Behandlungsvertrages grundsätzlich als Dienstvertrag, bei dem lediglich der therapeutische Dienst, nicht aber ein bestimmter Erfolg geschuldet werden. Selbstverständlich ist Ihr Therapeut grundsätzlich zur Sorgfalt und zur Behandlung nach den anerkannten Regeln der therapeutischen Kunst verpflichtet. Allerdings ist der Behandlungserfolg in aller Regel wesentlich auch von der Mitarbeit des Patienten abhängig.